Leistungen & Kosten

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Gerne unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Gestaltung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Diese Dokumente sind entscheidend, um sicherzustellen, dass Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen im Falle von Krankheit oder Unfall respektiert und umgesetzt werden. Eine gut durchdachte Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine Vertrauensperson zu benennen, die in Ihrem Namen handeln kann, wenn Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind. Dies kann medizinische Entscheidungen betreffen, aber auch finanzielle und rechtliche Angelegenheiten umfassen.

Durch eine präzise formulierte Patientenverfügung können Sie zudem festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihre Entscheidung selbst zu kommunizieren. Dadurch wird sichergestellt, dass Ihre medizinische Versorgung im Einklang mit Ihren persönlichen Überzeugungen und Werthaltungen erfolgt.

Gerne stehe ich Ihnen mit meinem Fachwissen zur Seite, um diese wichtigen Dokumente individuell auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen und rechtlich korrekt zu formulieren. So können Sie beruhigt sein, dass Ihre Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Ernstfall Ihre Interessen bestmöglich vertreten.

Erbrecht und Nachlassplanung

Selbstverständlich stehe ich Ihnen gerne ausführlich zur Verfügung, um Sie umfassend in allen Angelegenheiten des Erbrechts zu beraten. Mein Ziel ist es, Ihnen bei der Erstellung maßgeschneiderter Testamente und einer sorgfältigen Nachlassplanung zu unterstützen.

Bei unserer Zusammenarbeit lege ich großen Wert darauf, Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse genau zu verstehen. Jeder Mensch hat eine einzigartige Lebenssituation und persönliche Vorstellungen davon, wie sein Vermögen verteilt werden soll. Deshalb nehme ich mir die Zeit, um mit Ihnen gemeinsam zu erörtern, welche Regelungen für Ihren Nachlass am besten geeignet sind.

Die Erstellung eines Testaments ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen gemäß Ihren Vorstellungen verteilt wird und Ihre Angehörigen gut versorgt sind. Ich berate Sie dabei nicht nur hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch bezüglich möglicher Steuer- und Erbschaftsfragen.

Darüber hinaus unterstütze ich Sie gerne bei der Erstellung einer umfassenden Nachlassplanung. Dabei geht es nicht nur um die Verteilung von Geld und Vermögenswerten, sondern auch um die Berücksichtigung persönlicher Anliegen, wie etwa die Zukunft Ihrer Familie oder die Absicherung bestimmter Personen.

Mein Ziel ist es, Ihnen eine individuelle und maßgeschneiderte Lösung anzubieten, die sowohl rechtlich als auch persönlich Ihren Bedürfnissen entspricht. Gerne stehe ich Ihnen zur Verfügung, um gemeinsam die beste Lösung für Ihre spezifischen Anliegen im Bereich des Erbrechts zu finden.

Kosten

Die Kosten für meine anwaltliche Beratung werden individuell mit Ihnen besprochen.

Für eine Erstberatung von etwa einer Stunde berechne ich 226,00 €. Sollten sich daraus weitere anwaltliche Tätigkeiten ergeben, werden die Gebühren entsprechend Ihrer finanziellen Situation festgelegt. Insbesondere im Bereich der Seniorenvorsorge gibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG/VV) nur begrenzte Anhaltspunkte.

Wenn wir beispielsweise eine letztwillige Verfügung (Testament) für Sie erstellen müssen, hängen die Kosten davon ab, ob Sie ein Haus oder eine Wohnung haben, die vererbt werden soll. Die Höhe der Kosten richtet sich dann nach dem Verkehrswert der Immobilie.

Während der Erstberatung erläutere ich Ihnen gerne ausführlich alle relevanten Aspekte. Bitte zögern Sie nicht, Fragen zu stellen oder spezifische Anliegen zu besprechen.

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